Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
nach wie vor arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass Sie bald Rezepte von gesetzlichen Krankenkassen bei uns einreichen können. Die Vertragsverhandlungen mit den über 140 gesetzlichen Krankenkassen gestalten sich nur leider etwas schwierig, so dass wir diesen Service frühestens im 3. Quartal 2023 anbieten können.
Falls Sie privat versichert sind, können Sie bei uns auch weiterhin problemlos über Rezept einkaufen.
Sollten Sie Fragen zum Thema Abrechnung auf Rezept haben, können Sie unseren Kundenservice gerne Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 19:00 Uhr und Freitags 8:00 bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer: 02159 - 8282 877 erreichen.
Inkontinenz-Hilfsmittel auf Rezept - Die Voraussetzungen
Inkontinenz-Hilfsmittel erhält man auf Rezept, sobald ein ärztliches Attest vorliegt, welches belegt, dass man an einer Inkontinenzform (Harn- oder Stuhlinkontinenz) leidet. Auch wenn die Inkontinenz in Zusammenhang mit einer weiteren Krankheit steht, kann man Inkontinenz Produkte auf Rezept erhalten. Man spricht hier von der so genannten “Grundversorgung”. Diese steht jeder Person mit der Diagnose “Inkontinenz” gesetzlich zu. Ein gültiges und korrekt ausgefülltes Rezept muss vorliegen.
Muster eines Inkontinenz-Rezeptes
Damit ein Rezept korrekt ausgefüllt ist, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Wichtig ist, dass auf dem Rezept die: Verordnungsdauer, Hilfsmittelart und verordnete Menge vermerkt sind.
Gut zu wissen:
Die Hilfsmittelart muss durch die offizielle Hilfsmittelnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis angegeben werden. Angaben wie “Inkontinenzeinlage saugend” sind ungültig und werden von Ihrer Krankenkasse nicht akzeptiert. Achten Sie bitte auch bei der verordneten Menge auf eine realistische Mengenangabe für Ihre Hilfsmittel. Ihr Arzt hilft Ihnen gerne diese zu ermitteln.
Was sonst noch benötigt wird:
Außerdem benötigt werden: die festgestellte Diagnose (zum Beispiel: mindestens mittlere Harninkontinenz), sowie eine Begründung, weswegen der Patient oder die Patientin die Hilfsmittel benötigen. Diese kann zum Beispiel lauten: “Es ist wichtig, dass Herr / Frau X wieder am öffentlich Leben teilnehmen kann, was ihm / ihr ohne das Hilfsmittel nicht möglich ist.”
Das Kreuzchen bei “Hilfsmittel” muss gesetzt sein.

Wie lang ist das Rezept gültig?
Eine wichtige Rolle spielt auch die Gültigkeit des Rezeptes. Das Rezept darf für:
- einen Monat
- ein Quartal
- ein Jahr
ausgestellt werden. Ein unbegrenzt gültiges Rezept kann leider nicht ausgestellt werden. Daher ist es wichtig, dass Sie, oder Ihre Angehörigen sich rechtzeitig um ein neues Rezept kümmern. Nur so ist eine nahtlose Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln möglich.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Haben Sie ihr korrekt ausgefülltes Rezept von Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin erhalten, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Ihre Kontaktperson wird Ihnen dann eine Liste an “Leistungserbringern” zukommen lassen. Ihr Inkontinenzmaterial erhalten Sie dann vom ausgewählten Leistungserbringer.
Leistungserbringer sind nur die Lieferanten, die einen Vertrag mit der Krankenkasse haben und vertragsgemäß berechtigt sind Ihnen Inkontinenzprodukte zu liefern.
Wieviel muss ich zuzahlen?
Die Zuzahlung bei einem Inkontinenz-Rezept beträgt zurzeit 10% der Kosten für das Inkontinenzmaterial pro Monat. 10 Euro monatlich darf der Endbetrag maximal überschritten werden. Zusätzlich können jedoch weitere Kosten auf Sie zukommen. Zum Beispiel, wenn Sie hochwertigeres Inkontinenzmaterial benötigen, oder wünschen. Der Fachbegriff dafür lautet “wirtschaftliche Aufzahlung”. Diese “wirtschaftliche Aufzahlung” kann, je nach Produkt, ziemlich hoch sein.
Darf ich mir das Inkontinenzmaterial aussuchen?
Eine Auswahl des Inkontinenzmaterials ist nur bedingt möglich. Natürlich können Sie mit Ihrem Arzt darüber sprechen, welches Produkt am besten zu Ihnen passt. Allerdings ist es möglich, dass nur bestimmte Marken ausgewählt werden können. Ein Vergleich der Leistungserbringer ist daher empfehlenswert, denn diese können durchaus unterschiedliche Sortimente haben. Auch ein Wechsel des Leistungserbringers ist möglich, wenn Sie zum Beispiel unzufrieden mit ihm, oder dessen Produkten sind und er Ihnen keine adäquate Alternative anbieten kann.
Kann es günstiger sein mein Inkontinenzmaterial auf dem freien Markt zu kaufen?
Ja, es kann durchaus günstiger sein, wenn man sein Inkontinenzmaterial direkt auf dem freien Markt kauft. Hier lohnt sich ein Preisvergleich der unterschiedlichen Anbieter. Gerade in Onlineshops wie bei ARDMED gibt es oftmals sehr gute Angebote, so dass man letztlich sogar einiges an Geld spart, wenn man auf die Einlösung des Rezeptes verzichtet und direkt in unserem Onlineshop einkauft.
Um es Ihnen noch leichter zu machen, bieten wir bei ARDMED Ihnen das praktische Spar-Abo an. Es ist ohne jedes Risiko und kann jederzeit pausiert, geändert oder gekündigt werden. Zudem gibt es einmalig die Möglichkeit kostenlos verschiedene Musterboxen zu beziehen um im Vorfeld auszuprobieren, welches Inkontinenzhilfsmittel (aufsaugend) am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Ist Inkontinenzmaterial in meiner Pflege-Basic-Box (40€ Pauschale) erhalten?
Nein, Inkontinenzmaterial kann kein Bestandteil einer Pflege-Basic-Box (40€-Pauschale) sein, da diese über die Pflegekasse abgerechnet wird, das Inkontinenz-Rezept jedoch über die Krankenkasse.
Fazit
Inkontinenzmaterial auf Rezept zu beziehen, ist Ihr gutes Recht und natürlich ist es nicht verkehrt erstmal mit Ihrem Arzt zu sprechen und sich ein Rezept ausstellen zu lassen. Ist die wirtschaftliche Aufzahlung aber zu hoch, ergibt es durchaus Sinn, auf dem freien Markt die Preise zu vergleichen und Ihr Inkontinenzmaterial direkt über Online-Fachgeschäfte wie ARMED zu kaufen.