Pflegegrad 2

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1. Was bedeutet Pflegegrad 2?

Per Definition bedeutet die Einstufung in Pflegegrad 2, dass “erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten” vorliegt. Z.B. man kann ohne Gehhilfe, wie einen Rollator nicht mehr laufen, benötigt Hilfestellung / Aufsicht, bei der regelmäßigen Einnahme seiner Medikamente und schafft es nicht mehr, seinen Alltag immer zu strukturieren, beispielsweise hinsichtlich der Haushaltsführung. Diese Beeinträchtigungen müssen mindestens 6 Monate bestehen. 

2. Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Um Pflegegrad 2 zugesprochen zu bekommen, muss die betroffene Person in ihrer Selbstständigkeit und in ihren Fähigkeiten schon um einiges stärker eingeschränkt sein als Patientinnen und Patienten mit Pflegegrad 1.

Ein Beispiel: Marlene V. (60) hat psychische und körperliche Beeinträchtigungen. Sie leidet unter anderem unter Depressionen und unter Angststörungen. Daher kann sie zum Beispiel nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Bei vielen Menschen bekommt sie regelrecht Panik. Lebensmittel und Getränke lässt sie sich in die Wohnung liefern.

Medikamentös ist sie zwar gut eingestellt, aber es ist wichtig, dass jemand 2x am Tag beaufsichtigt, dass sie ihre Medikamente auch nimmt.

Soziale Kontakte hat sie zwar, zum Beispiel zu ihrer erwachsenen Tochter, oder zu den Damen in ihrem Stickkreis, aber sie zieht sich auch oft in ihre eigene Welt zurück und verlässt ihre kleine Wohnung tagelang nicht. Dazu muss sie regelrecht motiviert werden. Arzttermine werden in diesen antriebslosen Phasen abgesagt, ebenso bleibt sie dem Strickkreis fern.

Wenn Frau V. rausgeht, benötigt sie immer einen Rollator, da sie aufgrund eines Schlaganfalls eine schlechte Trittsicherheit hat.

Frau V. benötigt also jemanden, der regelmäßig beaufsichtigt, dass sie ihre Medikamente einnimmt und Arzttermine auch in depressiven Phasen wahrnimmt. Zudem sollte sich zwei bis dreimal die Woche jemand für ein bis zwei Stunden mit ihr beschäftigen, zum Beispiel, indem er oder sie mit ihr spazieren geht, bastelt, ein Gesellschaftsspiel spielt, oder Ähnliches.

Einen Teil der Aufgaben kann die Tochter erfüllen, aber da sie voll berufstätig ist, wird zusätzliche Hilfe, zum Beispiel durch eine Reinigungskraft benötigt.

3. Der Pflegegrad-Antrag

Einen Pflegegrad zu beantragen ist zunächst einmal einfach. Entweder ruft man bei der Pflegekasse an und beantragt ihn telefonisch, oder man schreibt einen informellen Brief und sendet ihn an die Pflegekasse. Ist man dazu selbst nicht mehr in der Lage, kann dies auch eine bevollmächtigte Vertrauensperson tun.

Ist das passiert, meldet sich nach maximal 25 Tagen der medizinische Dienst und vereinbart einen Termin zur Begutachtung der zu pflegenden Person Die Begutachtung findet in ihrem Haushalt statt. An diesem Tag sollte die Person, die später für die Pflege zuständig sein wird, anwesend sein.

Am Tag der Begutachtung kommt ein Gutachter (eine Gutachterin) des Medizinischen Dienstes oder von MEDICPROOF (bei Privatversicherten). Dieser nimmt anhand eines komplexen Fragenkataloges (64 Fragen) die Begutachtung vor. Je nach Einschätzung vergibt er Punkte und ermittelt anhand derer den möglichen Pflegegrad. Nachdem dies erledigt ist, übermittelt er seine  Empfehlung, zum Beispiel für Pflegegrad 2, an die Pflegekasse. Diese entscheidet dann, ob dem Vorschlag entsprochen wird.

4. Leistungen bei Pflegegrad 2

316,00€ Pflegegeld im Monat

Einen Betrag von 316,00€ Pflegegeld im Monat erhalten zu Pflegende mit und ohne Demenz gleichermaßen. Die Voraussetzung ist, dass sie durch Angehörige zuhause gepflegt werden.

724,00€ für Pflegesachleistungen im Monat

Neben dem Pflegegeld stehen ihnen Pflegesachleistungen Wert von 724,00€ pro Monat zu. Dieses Geld erhält die zu pflegende Person oder deren Pflegerin oder Pfleger jedoch nicht auf das eigene Konto überwiesen. Die in Anspruch genommenen Leistungen rechnen Pflegedienst und Pflegekasse direkt miteinander ab. Möchte man mehr Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhält man entsprechend weniger Pflegegeld. Man spricht von der sogenannten “Kombipflege”.

689,00€ für Tages- und Nachtpflege im Monat

Bei der Tages- und Nachtpflege handelt es sich um teilstationäre Pflegeleistungen. Besonders Menschen, die Zuhause gepflegt werden und über Nacht nicht in der Lage sind, alleine in der Wohnung zu bleiben, profitieren davon. Die pflegebedürftige Person wird in der Regel abgeholt und übernachtet in einer Einrichtung. Ist ihre eigentliche Betreuungsperson wieder verfügbar, kommt sie zurück in ihre Wohnung.

Ist die Nachtbetreuung gewährleistet und die Person muss in die Tagesbetreuung, kann sie dort zum Beispiel soziale Kontakte pflegen und an Förderprogrammen teilnehmen.

Bei Pflegegrad 2 können für diese Leistung monatlich 689,00€ in Anspruch genommen werden. Die Transportkosten sind in den Leistungen enthalten.

Gut zu wissen: Die 689,00€ für Tages- und Nachtpflege werden nicht auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen angerechnet. Sie können also vollumfänglich zusätzlich genutzt werden. Allerdings sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht in den 689,00€ einkalkuliert. Sie müssen selbst finanziert werden.

Wichtig bei der Antragstellung: Unterschreibt nicht die Person mit Pflegegrad 2 selbst, sondern der / die Pflegende, muss dies immer als bevollmächtigter Vertreter oder bevollmächtigte Vertreterin geschehen, keinesfalls im eigenen Namen!

1.774,00€ pro Jahr für Kurzzeitpflege

Kann die häusliche Pflege kurzzeitig nicht, noch nicht oder nicht im benötigten Umfang erfolgen, hat man mit Pflegegrad 2 bis zu 8 Kalenderwochen im Jahr Anspruch auf Kurzzeitpflege. Diese erfolgt zum Beispiel in einem Pflegeheim. Dafür stehen bis zu 1774,00€ zur Verfügung.

1612,00€ pro Jahr für Verhinderungspflege

Ist die Betreuerin, oder der Betreuer der zu pflegenden Person einmal krank, in Urlaub oder anderweitig verhindert, stehen der Person bis zu 1612,00€ für professionelle Verhinderungspflege zu. Das Pflegegeld reduziert sich in dieser Zeit auf 158,00€ im Monat.

Hat man im entsprechenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege benötigt, hat man Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege und einen Zuschuss von bis zu 2.418,00€ jährlich.

Wichtig: Um Kurzzeit- oder Verhinderungspflege-Zuschuss zu erhalten, muss die zu pflegende Person mindestens 6 Monate vom gleichen Pfleger oder der gleichen Pflegerin gepflegt worden sein.

770,00€ im Monat für Vollstationäre Pflege

Lebt man nicht mehr in einer Wohnung oder einem Haus (Miete oder Eigenheim), sondern in einer Pflegeeinrichtung, dann zahlt die Pflegekasse 770,00€ für die vollstationäre Pflege.

125,00€ Entlastungsbetrag pro Monat

Wurde Ihnen Pflegegrad 2 genehmigt, steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125,00€ zu. Damit können Sie zum Beispiel an einer Betreuungsgruppe teilnehmen, in der Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten gefördert werden.

Anspruch auf Hausnotruf

Mit Pflegegrad 2 hat man nicht nur Anspruch auf 25,50€ im Monat für die Betriebskosten eines Hausnotrufes, sondern bekommt auch einmalig 10,46€ für den erstmaligen Anschluss dazu.

Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse

Mit anerkanntem Pflegegrad 2 hat man regelmäßig ein Anrecht auf professionelle Pflegeberatung. Hierbei wird einem zum Beispiel erklärt, was man tun kann, um die Wohnung bedarfsgerecht umbauen zu lassen. Auch nützliche Tipps zur optimalen Pflege daheim erhält man in der Pflegeberatung.

Zusätzlich zur Beratung können pflegende Personen gemäß auch kostenlose Pflegekurse besuchen.

40,00€ Pauschale für Pflegehilfsmittel

Unter Pflegehilfsmitteln versteht man Verbrauchsprodukte, die regelmäßig in der häuslichen Pflege benötigt werden. Dazu zählen:

  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Krankenunterlagen / Bettschutzeinlagen
  • Einmalhandschuhe
  • Essschürzen Einweg
  • Mund-Nasenschutz

Sie sollen Personen, die andere Personen (zum Beispiel Angehörige) im Privathaushalt pflegen, als Hilfestellung dienen. Hat man Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen, erhält man die Box mit Hilfsmitteln, komplett von der Pflegekasse finanziert, also monatlich 40 Euro.

Zuschuss zur Anpassung des Wohnraums

Damit Sie so lange wie möglich in Ihren gewohnten vier Wänden bleiben können, zahlt die Pflegekasse pauschal bei allen Pflegegraden einen Zuschuss zur Anpassung des Wohnraums. Dieser beträgt bis zu 4000,00€ pro Person mit Pflegegrad 2. Maximal können 4 Personen im gleichen Haushalt, die einen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, diesen Zuschuss erhalten. Maximal können also bis zu 16.000,00€ für Umbaumaßnahmen genutzt werden. Solche Umbaumaßnahmen können zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts im eigenen Haus, oder auch die Umwandlung des Bades zur barrierefreien Nutzung sein.

Erhöht sich der Pflegebedarf und man kommt in eine höhere Pflegestufe, kann gegebenenfalls nach Prüfung nochmal ein Zuschuss beantragt werden.

Wohngruppenzuschlag

Leben Sie bereits in einer Pflegewohngruppe, dann stehen Ihnen monatlich 214,00€ Zuschuss zu. Möchten Sie zum Beispiel mit maximal 3 anderen Personen eine Pflege-WG gründen, dann haben Sie einmal das Anrecht auf 2.500,00€ sogenannte “Anschubfinanzierung”. 

5. Quellen

Über Sabrina Sommer

Sabrina Sommer ist seit 2019 Mitarbeiterin der ARDMED. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Krankenpflegerin unterstützt sie uns redaktionell bei der Konzipierung und Erstellung von Fachtexten jeglicher Art. Ihr Schwerpunkt liegt bei der aufsaugenden und ableitenden Inkontinenz, aber auch mit den Produkten des Medizin- und Pflegebedarfs kennt sie sich bestens aus.



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