Pflegegrad 5

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1. Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist mit Abstand der Pflegegrad, bei dem die zu pflegende Person die schwersten Einschränkungen hat. Per Definition bedeutet das: “Schwerste Einschränkungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten in Verbindung mit hoch speziellen Anforderungen an die pflegerische Versorgung”.Z.B. ist die Person vollständig bettlägerig und kann sich nicht mehr selbst helfen. Egal ob beim Wenden im Bett, bei der Zubereitung von Nahrung oder der Körperhygiene, bei allem braucht sie rund um die Uhr Betreuung. Auch die kognitiven Fähigkeiten wie das Sprechen fallen ihr schwer.

2. Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Um Pflegegrad 5 zugesprochen zu bekommen, müssen die schwersten Beschränkungen der Selbstständigkeiten und Fähigkeiten vorhanden sein.


Ein Beispiel: Elsa Sch. (32) ist seit einem schweren Motorradunfall vom Hals ab gelähmt. Im Alltag ist sie vollständig auf Hilfe angewiesen. Nahrung bekommt sie über eine Sonde in flüssiger Form, denn schlucken fällt ihr schwer. Das Gleiche gilt für das Sprechen. Sie bekommt zwar noch ein paar wenige Wörter raus, aber die Kommunikation mit ihr ist sehr schwierig.

Psychisch leidet sie immens darunter. Ihr Freundeskreis hat nach und nach den Kontakt abgebrochen, nur eine alte Schulfreundin hält zu ihr und tut, was in ihrer Macht steht, um zu helfen. Sie übernimmt zum Beispiel Behördengänge, oder leistet ihrer Freundin Gesellschaft.

Da Elsa Sch. aber rund um die Uhr Betreuung benötigt, und Bereiche wie:

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität 
  • Wechseln des Inkontinenzmaterials

einen hohen Zeitaufwand bedeuten, wird in diesen Bereichen zwingend professionelle Hilfe benötigt. Gleiches gilt für die Reinigung der Wohnung, denn die Schulfreundin arbeitet im Schichtdienst und kann diese Aufgabe nicht auch noch übernehmen.

3. Der Pflegegrad-Antrag

Einen Pflegegrad zu beantragen ist zunächst einmal einfach. Entweder ruft man bei der Pflegekasse an und beantragt ihn telefonisch, oder man schreibt einen informellen Brief und sendet ihn an die Pflegekasse. Ist man dazu selbst nicht mehr in der Lage, kann dies auch eine bevollmächtigte Vertrauensperson tun.

Ist das passiert, meldet sich nach maximal 25 Tagen der medizinische Dienst und vereinbart einen Termin zur Begutachtung der zu pflegenden Person Die Begutachtung findet in ihrem Haushalt statt. An diesem Tag muss die Person, die später für die Pflege zuständig sein wird, anwesend sein.

Am Tag der Begutachtung kommt ein Gutachter (eine Gutachterin) des Medizinischen Dienstes oder von MEDICPROOF (bei Privatversicherten). Dieser nimmt anhand eines komplexen Fragenkataloges (64 Fragen) die Begutachtung vor. Je nach Einschätzung vergibt er Punkte und ermittelt anhand derer den möglichen Pflegegrad. Nachdem dies erledigt ist, übermittelt er seine Empfehlung, zum Beispiel für Pflegegrad 5, an die Pflegekasse. Diese entscheidet dann, ob dem Vorschlag entsprochen wird.

4. Leistungen bei Pflegegrad 5

Pflegegeld 901,00€ im Monat

Wird die zu pflegende Person trotz der Schwere ihrer Einschränkungen in Selbstständigkeit und Fähigkeiten im eigenen Zuhause gepflegt, stehen ihr 901,00€ Pflegegeld im Monat zu. Dieses Geld erhält sie direkt auf ihr Konto überwiesen.

Pflegesachleistungen 2095,00€ im Monat

Benötigen Sie immer, oder nur zum Teil Unterstützung von einer professionellen Pflegekraft, dann können Sie bis zu 2095,00€ für Pflegesachleistungen beanspruchen. Diese werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet. Besonders empfiehlt sich hier eine Kombination aus Pflege durch Angehörige und die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen, da Sie so anteilig auch noch etwas Pflegegeld erhalten.

Tages- und Nachtpflege 1.995,00€ im Monat

Menschen mit Pflegestufe 5 benötigen rund um die Uhr Pflege und Betreuung. Damit diese stets gewährleistet ist und Betroffene zum Beispiel über Nacht für ein paar Stunden in eine professionelle Einrichtung gebracht werden können, erhalten sie für die Tages- und Nachtpflege pro Monat 1.995,00€. Diesen Betrag gibt es bei Pflegegeldempfängern oder Empfängerinnen komplett hinzu.

Wichtig bei der Antragstellung: Unterschreibt nicht die Person mit Pflegegrad 5 selbst, sondern der / die Pflegende, muss dies immer als bevollmächtigter Vertreter oder bevollmächtigte Vertreterin geschehen, keinesfalls im eigenen Namen.

Kurzzeitpflege 1.774,00€ im Jahr

Bis zu vier Wochen (28 Tage) im Jahr haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 Anspruch auf Kurzzeitpflege. In dieser Zeit erhalten sie zudem noch 450,00€ Pflegegeld.

Verhinderungspflege 1.612,00€ im Jahr

Auch pflegende Personen können einmal krank werden, Termine haben oder schlicht Urlaub benötigen. Für all diese Fälle gibt es eine Verhinderungspflege. Dafür steht dem oder der Pflegebedürftigen für maximal 4 Wochen pro Jahr ein Betrag von 1.612,00€ zu. Zudem erhält sie noch 450,00€ Pflegegeld. Hat man in einem Jahr mal keine Kurzzeitpflege beansprucht, stehen einem sogar bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege zu, sowie ein Betrag von maximal 2.418,00€.

Vollstationäre Pflege 2.005,00€ im Monat

Benötigen pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5 vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim, erhalten sie dafür monatlich 2.005,00€ von der Pflegekasse. Die restlichen Heimkosten müssen selbst finanziert werden.

125,00€ Entlastungsbetrag pro Monat

Allen Personen mit genehmigtem Pflegegrad (1 - 5) steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00€ im Monat zu. Davon kann zum Beispiel eine Reinigungskraft bezahlt werden, oder jemand, der kleinere Einkäufe für die betroffenen Personen erledigt. Abgerechnet wird die Leistung später mit der Pflegekasse.

Anspruch auf Hausnotruf

Ein Hausnotruf kann Leben retten. Daher haben Menschen mit Pflegegrad 5 Anspruch auf monatlich 25,50€ Zuschuss für die Betriebskosten des Hausnotrufs. Für den erstmaligen Anschluss gibt es 10,49€ dazu.

Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse

Pflege ist ein hoch komplexes Thema und oft wird man regelrecht “ins kalte Wasser geschubst”, wenn man selbst oder Angehörige zum Pflegefall werden. Darum haben Pflegende und Menschen mit Pflegegrad 5 Anspruch auf eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung. Zudem steht Pflegenden ein breites Angebot an kostenlosen Pflegekursen zur Verfügung, die sie individuell nach den Bedürfnissen ihres Pfleglings aussuchen können.

Zuschuss zur Anpassung des Wohnraums

Oftmals sind vor allem ältere Wohnungen oder Häuser nicht barrierefrei und dementsprechend schlecht für die häusliche Pflege geeignet. Damit die pflegebedürftige Person aber trotzdem so lange es irgendwie geht in ihrer gewohnten Umgebung bleiben kann, zahlt die Pflegekasse einmalig bis zu 4000,00€ für Umbaumaßnahmen, zum Beispiel im Bad oder Schlafzimmer.

40,00€ Pauschale für Pflegehilfsmittel

Unter Pflegehilfsmitteln versteht man Verbrauchsprodukte, die regelmäßig in der häuslichen Pflege benötigt werden. Dazu zählen:

  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Krankenunterlagen / Bettschutzeinlagen
  • Einmalhandschuhe
  • Essschürzen Einweg
  • Mund-Nasenschutz

Sie sollen Personen, die andere Personen (zum Beispiel Angehörige) im Privathaushalt pflegen, als Hilfestellung dienen. Hat man einen Pflegegrad zugesprochen bekommen, erhält man eine Box mit Hilfsmitteln, komplett von der Pflegekasse finanziert.

Wohngruppenzuschuss 214,00€ monatlich

Möchte man mit bis zu 3 weiteren pflegebedürftigen Menschen eine Pflege-Wohngemeinschaft gründen, steht jeder Person 2.500,00€ Gründungszuschuss zu. Zusätzlich erhält jedes WG-Mitglied monatlich 214,00€, die zum Beispiel dafür verwendet werden können, dass jemand engagiert wird, der oder die die WG organisiert.

5. Quellen

Über Sabrina Sommer

Sabrina Sommer ist seit 2019 Mitarbeiterin der ARDMED. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Krankenpflegerin unterstützt sie uns redaktionell bei der Konzipierung und Erstellung von Fachtexten jeglicher Art. Ihr Schwerpunkt liegt bei der aufsaugenden und ableitenden Inkontinenz, aber auch mit den Produkten des Medizin- und Pflegebedarfs kennt sie sich bestens aus.



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