Pflegestufe 3

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Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade!

Zum 01.01.2017 erfolgte die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade. Pflegestufe 3 ist nun Pflegegrad 4

Durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade profitieren  pflegebedürftige Menschen, da es in vielen Bereichen, zum Beispiel beim Pflegegeld oder auch bei den Pflegesachleistungen, mehr Geld gibt. Auch ist es nun einfacher, einen Pflegegrad zugesprochen zu bekommen, als es das bei den Pflegestufen war.

Besonders profitieren daher Personen, die früher nur Pflegestufe 0 bekommen hätten, denn nicht mehr der zeitliche Aufwand für die Pflege dient als Grundlage, sondern vielmehr wird die tatsächliche Selbstständigkeit, sowie mögliche Einschränkungen ihrer Fähigkeiten betrachtet. 

Aus Pflegestufen wurden Pfleggrade Grafik

*E.A. = Eingeschränkte Alltagskompetenz, zum Beispiel aufgrund einer Demenzerkrankung.

Was war Pflegestufe 3?

Pflegestufe 3 war die Pflegestufe, in die man eingestuft wurde, wenn eine “Schwerstpflegebedürftigkeit” bescheinigt wurde. “Schwerstpflegebedürftigkeit” lag vor, wenn eine Person zum Beispiel komplett oder nahezu komplett bettlägerig und in allen Bereichen des alltäglichen Lebens Tag und Nacht auf Hilfe angewiesen war. Geistige Einschränkungen konnten, mussten aber nicht vorliegen.

Voraussetzungen für Pflegestufe 3

Um die Pflegestufe 3 genehmigt zu bekommen, musste die Person schwerst pflegebedürftig sein. Das bedeutete, die Hilfestellung aus dem Bereich Grundpflege musste mehrmals am Tag, auch nachts geleistet werden. Die zu pflegende Person war so gut wie gar nicht mehr in der Lage, so etwas wie die Körperpflege eigenständig zu erledigen. Ihre Mobilität war sehr stark eingeschränkt. Zum Beispiel konnte die Person sich nicht mehr selbst im Bett drehen, sich ohne Hilfe aufsetzen oder sehr eingeschränkt allein essen. Sie war nahezu komplett oder komplett bettlägerig. In der Regel lag zudem eine schwere Inkontinenz vor.

Im Haushalt, sowie beim Bewältigen des Alltags war sie vollständig auf Hilfe, zum Beispiel durch ein Familienmitglied, wie die Ehefrau und / oder einen Pflegedienst angewiesen. Der Pflegeaufwand nahm sehr viel Zeit in Anspruch.

Das bedeutete aber nicht, dass die Person geistig nicht noch komplett klar sein konnte und den körperlichen Verfall bewusst wahrnahm. In einem solchen Fall war die Person aber psychisch oft schwer belastet.

Welche Leistungen gab es bei Pflegestufe 3?

  • Pflegegeld bei Pflege im häuslichen Umfeld 728,00€ oder Pflegesachleistungen bei Pflege durch einen Pflegedienst 1.612,00€ ohne Demenz und 1.995,00€ mit Demenz
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen (mindestens 104,00€, höchstens 208,00€, bei “erhöhtem Pflegebedarf”)
  • Tages- und Nachtpflege 1.144,00€
  • Kurzzeitpflege (28 Tage / Jahr) - bis zu 1.612,00€
  • Verhinderungspflege (28 Tage / Jahr) - bis zu 1.612,00€
  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung (einmalig 4000,00€  oder für Wohngruppen (Senioren-WG) 2.500,00€ Startkapital + 205,00€ "Organisationsausschuss" um jemanden zu beauftragen, der die WG organisiert
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel - 40,00€

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegestufe 3 Anspruch auf 1.330,00€ Zuschuss bei der vollstationären Pflege. Dieser deckte aber nicht die Kosten für die Unterkunft selbst, die Verpflegung und weitere Unkosten.

Wo und wie beantragte man eine Pflegestufe?

Die Pflegestufe wurde bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Dazu musste man zunächst ein Antragsformular anfordern, dieses ausfüllen und an die Pflegekasse zurückschicken. Einige Zeit später meldete sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (damals kurz MDK genannt) oder MEDICPROOF (nur bei Privatversicherten), um einen Begutachtungstermin zu vereinbaren. Beim Termin musste sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegende Person anwesend sein.

Nach spätestens 5 Wochen erhielt man dann Bescheid, ob der Antrag bewilligt wurde oder nicht. Wurde der Antrag abgelehnt, konnte man innerhalb von 4 Wochen schriftlich Einspruch einlegen.

Über Sabrina Sommer

Sabrina Sommer ist seit 2019 Mitarbeiterin der ARDMED. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Krankenpflegerin unterstützt sie uns redaktionell bei der Konzipierung und Erstellung von Fachtexten jeglicher Art. Ihr Schwerpunkt liegt bei der aufsaugenden und ableitenden Inkontinenz, aber auch mit den Produkten des Medizin- und Pflegebedarfs kennt sie sich bestens aus.



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