Pflegestufe 2

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Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade!

Zum 01.01.2017 erfolgte die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade. Pflegestufe 2 ist nun Pflegegrad 3.

Durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade profitieren  pflegebedürftige Menschen, da es in vielen Bereichen, zum Beispiel beim Pflegegeld oder auch bei den Pflegesachleistungen, mehr Geld gibt. Auch ist es nun einfacher, einen Pflegegrad zugesprochen zu bekommen, als es das bei den Pflegestufen war.

Besonders profitieren daher Personen, die früher nur Pflegestufe 0 bekommen hätten, denn nicht mehr der zeitliche Aufwand für die Pflege dient als Grundlage, sondern vielmehr wird die tatsächliche Selbstständigkeit, sowie mögliche Einschränkungen ihrer Fähigkeiten betrachtet. 

Aus Pflegestufen wurden Pfleggrade Grafik

*E.A. = Eingeschränkte Alltagskompetenz, zum Beispiel aufgrund einer Demenzerkrankung.

Was war Pflegestufe 2?

Pflegestufe 2 war die Pflegestufe, in die man eingestuft wurde, wenn eine “Schwerpflegebedürftigkeit” bescheinigt wurde.

"Schwerpflegebedürftigkeit'' lag vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) erforderlich war. Zum Beispiel war der Mensch aufgrund eines Schlaganfalls oder einer Erkrankung wie Morbus Parkinson nicht mehr in der Lage, sich komplett selbst zu waschen und anzuziehen. Die Fortbewegung ohne Gehhilfe, wie ein Rollator waren ebenso wenig möglich, wie das eigenständige Aufstehen aus dem Bett.

Voraussetzungen für Pflegestufe 2

Um die Pflegestufe 2 genehmigt zu bekommen, musste mindestens 3x am Tag Hilfestellung aus dem Bereich Grundpflege geleistet werden. Das konnten zum Beispiel die Zubereitung von Nahrung (Bereich Ernährung) und Unterstützung beim Haare waschen und richten (Bereich Körperpflege) sein.

Zudem musste die Pflegebedürftige Person mehrmals in der Woche auf Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen angewiesen sein. Unter Hilfe im Haushalt fielen zum Beispiel das Staubsaugen und das Staubwischen der gesamten Wohnung. Eine Person aus dem persönlichen Umfeld musste die Pflege übernehmen.

Welche Leistungen gab es bei Pflegestufe 2?

  • Pflegegeld bei Pflege im häuslichen Umfeld (mindestens 458,00€ / mit eingeschränkter Alltagskompetenz 545,00€) oder Pflegesachleistungen bei Pflege durch einen Pflegedienst (mindestens 1.144,00€ / mit eingeschränkter Alltagskompetenz 1.298,00€)
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen (mindestens 104,00€, höchstens 208,00€, bei “erhöhtem Pflegebedarf”)
  • Tages- und Nachtpflege 1.144,00€
  • Kurzzeitpflege (28 Tage / Jahr) - bis zu 1.612,00€
  • Verhinderungspflege (28 Tage / Jahr) - bis zu 1.612,00€
  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung (einmalig 4000,00€  oder für Wohngruppen (Senioren-WG) 2.500,00€ Startkapital + 205,00€ "Organisationsausschuss" um jemanden zu beauftragen, der die WG organisiert
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel - 40,00€

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegestufe 2 Anspruch auf 1.330,00€ Zuschuss bei der vollstationären Pflege. Dieser deckte aber nicht die Kosten für die Unterkunft selbst, die Verpflegung und weitere Unkosten.

Wo und wie beantragte man eine Pflegestufe?

Die Pflegestufe wurde bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Dazu musste man zunächst ein Antragsformular anfordern, dieses ausfüllen und an die Pflegekasse zurückschicken. Einige Zeit später meldete sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (damals kurz MDK genannt) oder MEDICPROOF (nur bei Privatversicherten), um einen Begutachtungstermin zu vereinbaren. Beim Termin musste sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegende Person anwesend sein.

Nach spätestens 5 Wochen erhielt man dann Bescheid, ob der Antrag bewilligt wurde oder nicht. Wurde der Antrag abgelehnt, konnte man innerhalb von 4 Wochen schriftlich Einspruch einlegen.

Über Sabrina Sommer

Sabrina Sommer ist seit 2019 Mitarbeiterin der ARDMED. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Krankenpflegerin unterstützt sie uns redaktionell bei der Konzipierung und Erstellung von Fachtexten jeglicher Art. Ihr Schwerpunkt liegt bei der aufsaugenden und ableitenden Inkontinenz, aber auch mit den Produkten des Medizin- und Pflegebedarfs kennt sie sich bestens aus.



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