Spartipps für pflegende Angehörige (Pflege daheim)
Lesedauer: ca. 3 Minuten
Liebe Leserinnen und Leser,
haben Sie in Ihrem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis pflegebedürftige Personen? Dann ist es Ihnen sicher schon aufgefallen, dass Pflege ganz schön ins Geld gehen kann. Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, die Kosten zumindest ein bisschen zu senken, regelmäßig kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40,00€ zu erhalten oder zumindest einen Teil der Kosten, zum Beispiel für technische Hilfsmittel (Rollatoren, Pflegebetten, Notrufsysteme etc.) zurückerstattet zu bekommen.
Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, das möchten wir Ihnen nachfolgend einmal ein bisschen näher vorstellen.
Tipp Nr. 1: PflegeBasics Box beziehen
Die “PflegeBasics Boxen” sind praktische Boxen mit Pflegehilfsmitteln, die regelmäßig von einer Privatperson in der häuslichen Pflege benötigt werden. Dazu zählen Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mund-Nasenschutz, Essschürzen und Einweg-Bettauflagen. Alles Verbrauchsartikel, die regelmäßig benötigt, ganz schön teuer sein können.
Abhilfe schafft da der Gesetzgeber, denn dieser hat bestimmt, dass Ihnen als pflegende Angehörige ein gewisses Kontingent monatlich an Pflegehilfsmitteln per Gesetz zusteht. Drei Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person hat einen Pflegegrad.
- Die pflegende Person wird im häuslichen Umfeld gepflegt von Ihnen oder einer anderen, nicht professionell im Pflegedienst arbeitenden Person.
- Die pflegebedürftige Person wohnt noch in der eigenen Wohnung / dem eigenen Haus, in einer Pflege-WG oder im Betreuten Wohnen.
Sind die Bedingungen erfüllt, können Sie jeden Monat eine PflegeBasics Box mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 40,00€ beziehen. Wie die Box zusammengestellt ist, können Sie monatlich neu aus folgenden Angeboten wählen. Nach individueller Rücksprache mit unserem freundlichen Kundenservice ist aber auch eine individuelle Anpassung möglich.
Tipp Nr. 2: Technische Hilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen
Nicht nur Verbrauchsprodukte, die der täglichen Pflege dienen, kosten viel Geld, auch sogenannte technische Hilfsmittel, wie Pflegebetten, Prothesen, Notrufsysteme, Lagerungsrollen, Rollatoren und vieles mehr sind sehr teuer. Doch auch hier ist es möglich, die komplett oder zum Teil von der Kasse finanziert zu bekommen. Dazu muss man direkt bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. Eine ärztliche Verordnung ist für kleinere technische Hilfsmittel nicht erforderlich, nur für größere, wie zum Beispiel ein Pflegebett.
Gute Chancen, dass das technische Hilfsmittel ganz oder teilweise finanziert wird, hat man, wenn sichergestellt ist, dass es die Pflege erleichtert oder unterstützt, wenn die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person gefördert wird und / oder die Beschwerden verringert werden.
Tipp Nr. 3: Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen
Wie zuvor bereits erwähnt, können manche Hilfsmittel und auch Medikamente komplett über die Kranken- oder Pflegekasse abgerechnet werden. Bei vielen ist aber eine Zuzahlung fällig. Vor allem für chronisch kranke Menschen mit einem schmalen Geldbeutel kann das zu einer großen finanziellen Belastung werden. Um das zu verhindern, kann man bei der Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung stellen. Ab wann man, wenn der Antrag genehmigt wurde, von der Zuzahlung befreit ist, richtet sich nach der persönlichen Belastungsgrenze. Diese liegt bei nicht chronisch Kranken bei 2% des Brutto-Jahreseinkommens und bei chronisch Kranken bei 1% des Brutto-Jahreseinkommens. Dazu zählen zum Beispiel:
- Arbeitseinkommen
- Renteneinkünfte aller Art
- ALG-I oder Bürgergeld
- Krankengeld
- Einkünfte durch selbständige Tätigkeiten
- Mieteinkünfte
Nicht angerechnet wird hingegen das Kindergeld, Wohngeld oder Pflegegeld. Auch Freibeträge können vom Gesamteinkommen abgezogen werden.
Wichtig für chronisch Kranke: Um nachzuweisen, dass sie wirklich chronisch krank sind, müssen betroffene Personen Bescheinigungen über die Erkrankung ebenso vorlegen, wie zum Beispiel über einen eventuellen Grad der Behinderung und / oder einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 3).
Allgemein wichtig: Sie erhalten nicht automatisch eine Benachrichtigung durch die Krankenkasse, wenn Ihre Belastungsgrenze erreicht ist. Daher empfehlen wir, alle Quittungen für Medikamente etc. aufzubewahren, um die Ausgaben im Blick zu behalten und zu gegebener Zeit den Antrag stellen zu können. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass die Befreiung nicht unbegrenzt gültig, sondern jeweils auf ein Jahr befristet ist.
Tipp Nr. 4: Einen Pflegegrad beantragen
Ist ein Mensch pflegebedürftig, sprich kann er sein Leben langfristig nicht mehr komplett selbstständig und ohne Hilfe bestreiten, hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Pflegegrad. Dabei gilt: “Je geringer die Selbstständigkeit im Alltag, und desto eingeschränkter die Fähigkeiten, desto höher fällt der Pflegegrad aus!”.
Schon ab Pflegegrad 1 erhält man zum Beispiel einen Entlastungsbetrag von 125,00€ im Monat, der beispielsweise dafür genutzt werden kann, jemanden dafür zu bezahlen, dass er / sie ein paar kleine Besorgungen erledigt. Auch ein Zuschuss zum Hausnotruf und sogar eine Pauschale zum pflegegerechten Wohnungsumbau von 4000,00€ sind schon in diesem “kleinen” Pflegegrad enthalten.
Tipp Nr. 5: Stromkosten von der Krankenkasse zurückholen
Spätestens seit dem Krieg in der Ukraine gehen die Strompreise “durch die Decke” und eine Besserung ist kaum in Sicht. Darunter leiden vor allem Menschen, die auf elektrisch betriebene technische Hilfsmittel angewiesen sind. Doch es gibt Hoffnung, denn lt. Paragraf 33 des Sozialgesetzbuches muss die Krankenkasse nicht nur für die Bereitstellung des / der Hilfsmittel aufkommen, sondern auch für dessen / deren Wartung, Instandhaltung und Wartung. Zudem müssen die Stromkosten übernommen werden.
Voraussetzung: Das Gerät wird von der Krankenkasse bereitgestellt und ist nicht auf eigene Kosten angeschafft worden. Wie die Kosten abgerechnet und erstattet werden, unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Manche arbeiten mit einer Pauschale, bei anderen muss der exakte Verbrauch des Geräts ermittelt werden.
Wie Ihre Krankenkasse vorgeht, bringen Sie am besten rechtzeitig über die Infoseiten der jeweiligen Homepage in Erfahrung.
Bei Fragen wenden Sie sich unter der Nummer: 02159 - 8282 877 gerne an unseren freundlichen Kundenservice oder schreiben uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
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Über Sabrina Sommer
Sabrina Sommer ist seit 2019 Mitarbeiterin der ARDMED. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Krankenpflegerin unterstützt sie uns redaktionell bei der Konzipierung und Erstellung von Fachtexten jeglicher Art. Ihr Schwerpunkt liegt bei der aufsaugenden und ableitenden Inkontinenz, aber auch mit den Produkten des Medizin- und Pflegebedarfs kennt sie sich bestens aus.